030 / 498 568 80
info@tierarztpraxis-pankow.de
Seit dem 1.3.2018 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der TÄHAV (Tierärztliche Hausapothekenverordnung) in Kraft. Eine wichtige Änderung ist, dass jetzt generell beim Einsatz einiger Antibiotika (Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. oder 4. Generation) bei Hund und Katze eine Antibiogrammpflicht besteht. Das bedeutet, dass wir vor dem Einsatz dieser Antibiotika eine Probe entnehmen müssen und im Labor einen Erregernachweis mit Resistenztest erstellen lassen müssen. Betroffen sind auch einige gängige Antibiotika zur Injektion mit Depot-Wirkung, die gerne bei Katzen angewendet werden, da so die oft mehrmals tägliche Tabletteneingabe umgangen werden kann. Da die Nichteinhaltung der Verordnung eine Straftat ist, müssen wir so vorgehen und dieses auch dokumentieren. Für Sie als Tierhalter entstehen daher beim Einsatz dieser Antibiotika zusätzliche Kosten. Natürlich werden wir Sie vorher im Gespräch darüber aufklären und beraten!
Ihr Praxisteam