13158 Berlin - Wilhelmsruh
Goethestraße 17
Am 22. August wurde die Novelle der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, gültig ist sie seit dem 22. November 2022, was bedeutet, dass seit diesem Tag alle Tierarztpraxen danach abrechnen müssen.
Grundlage der neuen Gebühren war das Ergebnis einer 2020 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegebenen Studie, die die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewertet hat, um zu gewährleisten, dass die neue GOT kostendeckend ist.
Daraufhin wurde die GOT erstmals seit 1999 (!) umfassend geändert und neu strukturiert. Die Anpassung war längst überfällig um sicherzustellen, dass Tierarztpraxen wirtschaftlich geführt werden und dauerhaft bestehen können und so weiterhin eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet ist. Nur so kann dem ständig steigenden Qualitätsanspruch entsprochen werden, Mitarbeiter:innen angemessen bezahlt und damit die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis hinsichtlich der tierärztlichen Leistungen dauerhaft gesichert werden. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz.
Hier können Sie die neue Gebührenordnung einsehen.
Wir raten Ihnen wenn möglich, eine Krankenversicherung für Ihr Haustier abzuschließen. Bei einigen Anbietern ist eine Direktabrechnung mit der Tierarztpraxis möglich.
Hier ein recht übersichtliches Vergleichsportal für Tierkrankenversicherungen.